AGB DaaS
Ergänzung zu den AGBs für Data as a Service Leistungen
AGB DaaS
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen von yio
Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2021
Inhalt
Ergänzung AGB - DaaS/Saas
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-DaaS) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Leistungsnehmerin (LG) und yio gmbh (yio) aus dem Titel Data-as-a-Service (DaaS) bzw. Software-as-a-Service (SaaS) und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen von yio.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird.
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Leistungsnehmerinnen sind Unternehmen oder sonstige Organisationen, die mit yio einen entgeltlichen od. unentgeltlichen Vertrag über die Nutzung (Nutzungsvereinbarung) der dargestellten Leistungen abgeschlossen haben.
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Soweit es um Rechte und Pflichten der Leistungsnehmerin geht, gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für ihre Mitarbeiter, Partner und Auftragsdatenverarbeiter.
2. Leistungen und Beschreibung der Dienste
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yio entwickelt und stellt Schnittstellen zur Verfügung, über die auf Daten von yio selbst, öffentliche Daten und Daten von Dritten zugegriffen und gegebenenfalls auch modifiziert (ändern, löschen) werden können. Gegenstand der Leistungen von yio ist u. a. die Einräumung der Möglichkeit und Berechtigung, auf die Schnittstelle über das Internet zuzugreifen und die Funktionalität nach Maßgabe der jeweils geschlossenen Nutzungsvereinbarung zu verwenden. Insbesondere fallen darunter “Data-as-a-Service” Leistungen mit den Produktnamen IDCodes, yioTex lots of yio u.a.
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yio bietet zudem Dienst- und Beratungsleistungen an. Diese umfassen u.a. Beratungs-, Service- und Supportleistungen. Hiervon sind auch alle E-Mails, Daten oder jegliche Korrespondenz, die Angestellte oder Beauftragte im Zuge der Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für yio verschicken, umfasst. Die Vertragsbedingungen für Beratungsleistungen sind gesondert im Dokument Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmensberatung dargestellt.
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Die unter den Punkten 2.1. und 2.2 genannten Leistungen werden in Folge zusammen als Leistung bezeichnet. Die konkreten Leistungen der yio ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Nutzungsvereinbarung.
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yio behält sich das Recht vor, Leistungen jederzeit zu modifizieren oder zu verbessern. Dadurch können optische, technische, inhaltliche oder sonstige Veränderungen entstehen. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation oder auf weitere Funktionalitäten besteht nicht; ebenso bedingt eine Veränderung, Modifikation oder Verbesserung kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die vertragliche Leistung im Wesentlichen bestehen bleibt.
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yio stellt - zumeist über Schnittstellen - Daten aus unterschiedlichen Quellen und in unterschiedlichem Detailgrad zur Verfügung. Es kann aus Gründen, deren Einfluß nicht in der Verantwortung von yio liegen, zu Änderungen bei den zur Verfügung gestellten Daten und Details kommen, diese Datenkategorie gänzlich entfallen oder neue Lizenzbestimmungen seitens Datenbereitsteller genannt werden. Es besteht in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht.
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yio sichert durch entsprechende Maßnahmen die Verfügbarkeit und Verwendbarkeit der Schnittstelle, führt jedoch keine Datensicherung für jene Daten durch, die von Dritten und insbesondere von der Leistungsnehmerin eingebracht wurden.
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Soweit technisch verfügbar kann jedoch von der Leistungsnehmerin eine Kopie der eigenen Daten gegen Entgelt für den Aufwand angefordert werden.
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yio stellt für Anfragen ein elektronisches System (Ticket System) zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich namentlich genannten und mit der Schnittstelle vertrauten Mitarbeitern der Leistungsnehmerin gestattet. yio behält sich das Recht vor Anfragen von nicht akkreditierten Mitarbeitern oder Auftragsdatenverarbeitern unbeantwortet zu lassen.
3. Lizenzbestimmungen und Lizenzkosten
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Die Leistung beinhaltet Daten von yio, öffentlichen Quellen und Dritten. Die Leistungsnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen, die in der Nutzungsvereinbarung oder elektronisch über die Schnittstelle selbst zur Verfügung gestellt werden.
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U.U. fallen für den Zugriff auf einzelne Daten bzw. Datenkategorien zusätzliche Lizenzkosten an. Die Details werden in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung geregelt. Je nach Vereinbarung mit dem Lizenzgeber oder auch in Abstimmung mit der Leistungsnehmerin erfolgt die Verrechnung dieser Lizenzkosten direkt oder durch yio. Im letzteren Fall erfolgt für die Weiterverrechnung ein handelsüblicher Aufschlag (in der Regel 20%) auf die anfallenden Kosten, im Minimum jedoch EUR 50,- pro Rechnungsperiode.
4. Nutzungsvoraussetzungen
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Die Nutzung der Services von yio ist nur den unter Punkt 1. genannten Unternehmen oder Organisationen, die keine Privatpersonen sind, sowie deren Mitarbeitern und Auftragsdatenverarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Leistungsnehmerin, gestattet.
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Eine Weitergabe der Daten an Vertragspartner oder Kunden der Leistungsnehmerin, sofern diese nicht als untergeordnete Auftragsdatenverarbeiter tätig sind, ist nicht gestattet.
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In Ausnahmefällen und wenn explizit in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung geregelt kann der Zugriff auf Inhalte auch Vertragspartnern und/oder Personen ohne unmittelbaren Vertragsverhältnis mit der Leistungsnehmerin gestattet werden. Die Leistungsnehmerin sorgt in diesem Fall dafür, dass die Bestimmungen der AGB und Nutzungsvereinbarung eingehalten werden und implementiert darüber hinaus technische und prozedurale Schutzmechanismen, welche Schnittstelle und Daten gegen Übergriffe missbräuchliche Verwendung schützen.
5. Vertragsabschluss
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Angebote stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Vertragsabschluss zwischen yio und der Leistungsnehmerin dar. Angebote werden nur schriftlich, per E-Mail oder im Rahmen einer Online-Buchung erteilt.
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Bestellungen der Leistungsnehmerin sind ab Zugang des unterfertigen Angebots bei yio (schriftlich oder per E-Mail) oder durch das Annehmen der Nutzungsvereinbarung und AGB im Rahmen einer Online-Buchung für die Leistungsnehmerin verbindlich. yio kann die Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch (i) eine schriftliche Auftragsbestätigung oder (ii) durch den Beginn mit der Leistungserbringung annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt der Leistungszeitraum mit Zahlungseingang.
6. Entgelte und Zahlungsbedingungen
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Sämtliche von yio angegebenen Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.
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Die Preise basieren auf dem vereinbarten Angebot und unterliegen mit Jahreswechsel einer Indexanpassung gemäß dem zum Abschluss des Vertrages aktuellsten Verbraucherpreisindexes.
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Durch externe Faktoren wie z.B. Lizenzkosten für Daten, benötigen Komponenten der Schnittstellen kann es zu Änderungen der Preisgestaltung kommen. Die Leistungsnehmerin wird davon verständigt. Die geänderten Preise werden mit der darauffolgenden Rechnungslegung, spätestens jedoch bei Vertragsverlängerung, wirksam. Die Leistungsnehmer nimmt dies zur Kenntnis und erhält die Möglichkeit den Vertrag ordentlich (gemäß Punkt 7.2.) aufzulösen.
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Werden über das System externe Leistungen (Drittprodukte) als Teil der Vereinbarung bezogen (z.B. Nutzungskosten für eMail-Versand, Zertifikate, Zukauf von Daten als Teil der vereinbarten Leistung, …) und ändert sich deren Preisgestaltung oder Leistungsumfang, so besteht kein Kündigungsrecht. yio wird die Leistungsnehmerin informieren und eine gemeinsame Vorgehensweise besprechen.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt für die Nutzung nach Auftragserteilung zur Gänze für die gesamt Vertragsdauer fällig. yio ist jedoch nach freiem Ermessen zur Legung von Teil-/Abschlagsrechnungen berechtigt.
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Sofern im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag spesen- und abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sodass die Zahlung durch unwiderrufliche Gutschrift auf dem Bankkonto von yio innerhalb von 15 Tagen einlangt.
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Die Zustellung von Rechnungen und Belegen erfolgt i.A. per E-Mail.
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Im Fall, dass Zahlungen aufgrund von Umständen, die von der Leistungsnehmerin zu vertreten sind, nicht erfolgt sind oder erfolgen konnten, kann yio alle entstandenen Mehrkosten (z. B. Kosten der Rücklastschrift, Aufwendungen) der Leistungsnehmerin in der jeweils angefallenen Höhe verrechnen bzw. von dieser deren Ersatz begehren.
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Bei Zahlungsverzug ist yio berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5,0 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
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Die Leistungsnehmerin ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ausgenommen von yio ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen.
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Ist die Leistungsnehmerin mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann yio nach eigener Wahl – unbeschadet sonstiger Rechte – (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben oder (ii) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
7. Vertragsdauer und Kündigung
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Die Vertragsdauer betreffend Nutzung der Schnittstelle ergibt sich aus dem Angebot.
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Abgelaufene Bindungen verlängern sich bei Ablauf um den gleichen Zeitraum, zu den gleichen Konditionen, wenn nicht spät. 30 Tage vor Vertragsende eine fristgerechte Kündigung erfolgt.
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Die Leistungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ab einem Zahlungsverzug der Leistungsnehmerin von mehr als 4 Wochen yio den Dienst auf einen in der Funktion reduzierten Zugriff umstellt. Der Leistungsnehmerin wird eine Frist von 14 Tagen für den Ausgleich der offenen Forderungen eingeräumt. Sollten die offenen Forderungen innerhalb dieser Frist durch die Leistungsnehmerin nicht (bei der yio einlangend) beglichen werden, so ist es yio gestattet, den Dienst ohne weitere Ankündigung mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Die ausstehenden Ansprüche bis zur Beendigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.
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Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
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Ein wichtiger Grund, der yio zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt im Falle des Zuwiderhandelns nach Punkt 8. vor. yio steht zudem das Recht auf sofortige außerordentliche Kündigung zu, wenn es zu grundlegenden Änderungen der rechtlichen oder technischen Standards kommt und es für yio dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszweckes zu erbringen.
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Zusätzlich besteht für yio das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und auf Einleitung sonstiger rechtlicher Schritte.
8. Pflichten und Haftung der Leistungsnehmerin
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Die Leistungsnehmerin erklärt und garantiert, dass alle Angaben zur eigenen Person und zum eigenen Unternehmen wahrheitsgemäß und richtig sind und setzt yio von Änderungen der Daten umgehend in Kenntnis. Darüber hinaus leistet die Leistungsnehmerin Gewähr, dass der Dienst weder rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art durch die Nutzung verletzt werden.
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Die Leistungsnehmerin trägt selbst die Verantwortung für sämtliche Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung mitteilt und leistet yio Gewähr dafür, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und der Dienst weder rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art durch die Nutzung verletzt werden. Die Leistungsnehmerin trifft gegenüber yio eine Hinweispflicht, sofern aus datenschutzrechtlichen oder anderen rechtlichen Gründen Änderungen/Löschungen einzelner Daten vorzunehmen sind. Die Leistungsnehmerin ist verpflichtet, die Informationen, die im Zuge der Account-Erstellung oder einer Änderung erforderlich sind, wahrheitsgemäß anzugeben.
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Die Leistungsnehmerin verpflichtet sich, die Schnittstelle entsprechend des vorgesehenen Umfangs zu Nutzen, sodass es zu keiner Beeinträchtigung für andere Nutzer der Schnittstelle kommt. Dem Leistungsnehmer ist es untersagt, die Leistungen der yio missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn:
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im Rahmen der Nutzung des Dienstes die Privatsphäre oder die Rechte anderer verletzt werden und/oder die Nutzung zu illegalen Handlungen führt oder dazu auffordert;
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von der Leistungsnehmer Namen, Beschreibungen oder Aktivitäten verwendet werden, die yio oder anderen Unternehmen bzw. Personen schaden können;
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die technischen Hilfsmittel oder die Methoden der Leistungsnehmerin die Funktionsfähigkeit der Software beeinträchtigen oder beeinträchtigen können;
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die Leistungsnehmerin gegen einzelne Lizenzbestimmungen für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten verstößt und dies trotz Aufforderung nicht unterläßt.
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Die Leistungsnehmerin hält yio und sämtliche ihrer Erfüllungsgehilfen sowie sonstige Dritte, denen yio aufgrund des Vertrages mit der Leistungsnehmerin oder in Zusammenhang mit deren Abwicklung haftet, sowie auch hinsichtlich aller sonstigen Schäden klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Dienste von yio und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind. Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der Verletzung von Lizenzbestimmungen einzelner Daten, unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger Normen durch den Leistungsnehmer.
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yio ist berechtigt, von der Leistungsnehmerin erstellte Inhalte, die rechtswidrig und/oder missbräuchlich sind, unverzüglich zu löschen.
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Die Leistungsnehmerin verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Sie haftet zudem für die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten, sofern sie diese zu vertreten hat.
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Sämtliche Voraussetzungen, die technisch, personell oder wirtschaftlich für die Nutzung der Schnittstelle benötigt werden, sind nicht Gegenstand der Leistungen von yio und daher von der Leistungsnehmerin zu erbringen. So trägt die Leistungsnehmerin insbesondere auch die Verantwortung für personelle und organisatorische Aufwände, Kommunikationsgebühren, Bereitstellung notwendiger Geräte und Lizenzen.
9. Nutzungsrechte
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Die zur Verfügung gestellte Schnittstelle ist eine Data/Software-as-a-Service-Lösung, die über den Zugriff auf einen Server nutzbar ist. Eine Überlassung der Software an die Leistungsnehmerin erfolgt nicht. yio räumt der Leistungsnehmerin lediglich ein auf die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung beschränktes, einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Schnittstelle ein.
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Sofern während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Änderungen an der Schnittstelle vorgenommen werden, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
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Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Schnittstelle und deren Daten über die in AGB und Nutzungsvereinbarung definierten Regeln hinaus zu nutzen oder nutzen zu lassen, zu verbreiten oder zu veräußern.
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yio ist alleinige Rechteinhaberin der Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte sowie sämtlicher anderer Urheberrechte in Bezug auf die Schnittstelle und der einzelnen allenfalls in ihr enthaltenen Patente. Die Nutzung der Schnittstelle bzw. der darin enthaltenen Inhalte ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.
10. Verfügbarkeit
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yio ist bemüht, die Schnittstelle 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bereitzustellen und strebt eine Verfügbarkeit der Schnittstelle von zumindest 98% im Jahresmittel an.
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Davon ausgenommen sind zudem Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich von yio liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind.
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Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster kommuniziert wurden, werden als verfügbar gewertet.
11. Haftung von yio
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Die über die Schnittstelle zur Verfügung gestellten Daten werden von yio ohne Ergänzungen oder Interpretationen zur Verfügung gestellt. Daten können jedoch so aufbereitet und verknüpft werden, dass eine für die Leistungsnehmerin einfachere und vereinheitlichte Repräsentation der Daten erreicht wird. Diese Transformation wird von yio mit größter Sorgfalt durchgeführt.
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yio haftet nicht für Inhalte, Qualität und Interpretation der zur Verfügung gestellten Daten.
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yio haftet nicht für jedwede Anwendung und Verwendung, die auf der Nutzung der Schnittstelle beruht. Insbesondere gilt dies auch dann, wenn von yio Änderung an der Schnittstelle und/oder den Daten notwendig werden und sich diese auf Systeme, Prozesse, Organisationen, … der Leistungsnehmerin auswirken.
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yio haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust oder einen Missbrauch von Zugangsdaten jedweder Art der Leistungsnehmer oder der Nutzer entstehen. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, yio ohne Verzug über einen allfälligen Verlust oder eine missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten zu unterrichten.
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yio haftet nicht dafür, dass Dritte trotz aller vorgenommener Sicherheitsvorkehrungen rechtsmissbräuchlich oder rechtswidrig auf Daten zugreifen oder den Dienst verhindern oder stören. Generell empfiehlt yio keine sensiblen Daten in das System einzugeben.
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Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, sind von yio nicht zu vertreten.
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yio haftet grundsätzlich nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der Leistungen von yio und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von yio verursacht worden sind. Die Haftung von yio für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von indirekten, mittelbaren und/oder Folgeschäden, insbesondere auch von Mangelfolgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung von yio ist zudem einerseits auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt und andererseits mit der Höhe der vom Leistungsnehmer in den letzten drei Monaten bezahlten monatlichen Gebühr oder bei einmaliger Abrechnung der entsprechenden aliquoten Gebühr für drei Monate betraglich begrenzt.
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Ansprüche auf Schadenersatz müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, ab dem die jeweils den Schaden verursachende konkrete Leistung in Anspruch genommen wurde, beim zuständigen Gericht gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst nach Ablauf dieser Frist entstehende Schäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
12. Datenschutz
- Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die detaillierte Datenschutzerklärung von yio ist unter https://yio.at/datenschutz abrufbar.
13. Sonstiges
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Der Leistungsnehmerin werden allgemeine Informationen, Systemmeldungen und Tickets per E-Mail zugesandt.
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Der Kunde erklärt sich mit der Nennung der Leistungsnehmerin als Referenzkunde einverstanden. Zu diesem Zweck darf yio sowohl das Logo als auch den Firmennamen und andere Unternehmenskennzeichen verwenden.
14. Änderungen der AGB
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yio ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue/veränderte Leistungen miteinzubeziehen.
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Der Leistungsnehmer wird per E-Mail oder per Post über Änderungen der AGB informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Leistungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
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Widerspricht die Leistungsnehmerin den Änderungen an den AGB hat yio das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu kündigen und zu beenden.
15. Schlussbestimmungen
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Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
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Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Abweichende Geschäftsbedingungen der Leistungsnehmerin werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn diesen durch yio nicht widersprochen wird.
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Auf sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Leistungsnehmer und yio ist österreichisches Recht mit Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
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Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von yio.
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Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz von yio zuständig.
16. Salvatorische Klausel
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Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
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Diese Regelung gilt entsprechend, falls diese Bestimmungen eine Lücke aufweisen sollten oder sich einzelne Bestimmungen als nicht durchführbar erweisen sollten.